BISS - Beratung und Intervention nach dem Gewaltschutzgesetz
BISS Wendland
Bürozeiten:
Montag - Freitag nach Vereinbarung;
Telefonische Beratung und Terminabsprachen, auch kurzfristig
Lappstraße 4, 29439 Lüchow
Wir bieten Hilfe für Frauen
und ihre Kinder, die körperliche, psychische und / oder sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben.
Aber auch bei Belästigung, Nachstellung (Stalking) oder Androhung von Gewalt unterstützen wir Sie beim Aufbau einer gewaltfreien Lebensperspektive.
Die unabhängige Beratungsstelle steht allen Frauen offen. Bei Bedarf organisieren wir eine Dolmetscherin.
- Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und unterstützen Sie nach einem polizeilichen Einsatz.
- Wenn Sie von Gewalt und /oder Stalking betroffen sind, können Sie sich gerne an uns wenden.
- Wir informieren Sie über die rechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes.
- Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz.
- Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen Schutz- und Hilfemaßnahmen für Sie und Ihre Kinder.
- Bei Bedarf vermitteln wir weiter an andere Beratungsstellen und Fachdienste.
Die Beratung und Unterstützung durch die BISS findet nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Frau statt.
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch stattfinden. Sie ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Das Gewaltschutzgesetz stärkt die Rechte von Frauen
Sie haben bei Gericht die Möglichkeit, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen für sich und ihre Kinder zu beantragen.
Auf Antrag kann das Gericht dem Täter verbieten:
- Sich Ihnen zu nähern und Kontakt zu Ihnen aufzunehmen (telefonisch, schriftlich, über das Internet)
- Ihre Wohnung zu betreten
- Sich in einem bestimmten Umkreis Ihrer Wohnung aufzuhalten
- Andere festzulegende Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, wie z.B. Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten.
Das Gericht kann den Täter bis zu 6 Monaten aus der gemeinsamen Wohnung verweisen, auch wenn der Täter der Eigentümer der Wohnung ist. Der Verstoß gegen die gerichtlichen Anordnungen ist eine Straftat. Wichtig ist, dass Sie bei Zuwiderhandlung des Täters sowohl die Polizei als auch das Gericht darüber informieren, damit möglichst zeitnah Konsequenzen für den Täter erfolgen.
Auch wenn Sie von Gewalt in Ihrem persönlichen Umfeld erfahren, können Sie sich an die BISS- Beratungsstelle wenden.